Die Tricks der Versicherungen
Ist der Unfall erst einmal passiert weiß der Geschädigte oftmals nicht weiter. Viele Menschen sind überhaupt zum ersten Mal in ihrem Leben in einen Verkehrsunfall verwickelt, sodass die Unsicherheiten groß sind. Selbst die vermeintlich einfache Frage, an wen der Schaden gemeldet werden muss, überfordert viele.
Genau diese Situation nutzen die Versicherungen schamlos aus: Rechnet die gegnerische Versicherung, dass sie zahlen muss, wird sie alles versuchen, den Schaden möglichst klein zu halten. Hierzu bedient sich die Versicherung zahlreicher Mittel, welche wir im Folgenden kurz aufzeigen möchten.
Die gegnerische Versicherung wird Sie anrufen und versuchen, Sie mit einem "Rundum-sorglos Paket" zu ködern, wobei einziges Ziel ist, möglichst viel Geld auf Ihre Kosten einsparen zu können.
Daher: LASSEN SIE SICH AUF KEINEN FALL AUF ANGEBOTE DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG EIN!

Der Gutachter:
Die Verischerung wird immer versuchen, den "Hausgutachter" der Verischerung den Schaden begutachten zu lassen. Warum dies?
Der Gutachter schätzt den Schaden des Unfalls sowie insbesondere auch die Wertminderung, welche dadurch entsteht, als dass das Fahrzeug nur noch als "Unfallwagen" verkauft werden kann. Nimmt etwa ein unabhäniger Gutachter einen Minderwert von 500,00 € an, behauptet der Gutachter der Versicherung schlicht, es würde keine Wertminderung bestehen. Folge ist, dass sie diese 500,00 €, auf die Sie grundsätzlich einen Anspruch haben, nicht bekommen.
Die Werkstatt:
Ist ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre oder wurde dieses immer in einer Markenwerkstatt gewartet, haben Sie einen Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt. Diese Versicherung versucht, sie in eine möglichst günstige Werkstatt zu locken, welche oftmals nicht dieselbe Leistung erbringen kann wie eine Markenwerkstatt. Auch wenn Sie sich den Schaden "ausbezahlen" lassen möchten, weißt Sie die gegnerische Versicherung natürlich nicht darauf hin, dass Sie Anspruch auf Abrechnung auf Basis einer (teuren) Fachwerkstatt haben.
Bei einer Stundenlohndifferenz Fachwerkstatt - freie Werkstatt von 50 € würde dies bei 20 Arbeitstunden bedeuten, dass Ihnen 1.000,00 € vorenthalten werden.
Der Mietwagen:
Die gegnerische Versicherung ist bemüht, Ihnen einen möglichst kleinen (billigen) Mietwagen zu überlassen. Auch wenn Sie den Mietwagen nicht an Anspruch nehmen, haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Nutzungsausfall: Würde der klassengerechte Mietwagen etwa 50,00 € am Tag kosten und ist das Fahrzeug nach 6 Tagen repariert, haben Sie einen Anspruch auf 300,00 €. Auch dies zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel nicht freiwillig.
Die Kürzungen
Die Versicherung wird versuchen, sich in unrechtmäßiger Weise den Zahlungen zu entziehen. So überprüft die Versicherung die Reparaturrechnung und kürzt oftmals willkürlich Beträge heraus. Diese sind zwar beachtlich, in der Regel aber noch so niedrig, als dass der Geschädigte dies einfach hinnimmt; typischerweise liegt dieser Betrag bei 50,00 € - 150,00 €. Weiter wird oftmals ein festgestellter merkantiler Minderwert mit fadenscheinigen Begründungen nicht bzw. nur zu, Teil anerkannt.
Die Unfallpauschale
Die Unfallpauschale beträgt ca. 25,00 €bis 35,00 € und steht jedem Geschädigten zu. Diese zahlt die Versicherung allerdings ebenfalls nicht ohne Aufforderung.
Daher: Unverschuldeten Unfall nur mit professioneller Hilfe regulieren lassen!
Eine Unfallregulierung ohne rechtlichen Beistand ist daher kompliziert und kann Sie viel Geld kosten! Online-Unfallhilfe.de übernimmt dies alles für Sie.
Wenn wir vorgenannte Beispiele, wie die Versicherung "sparen" kann zusammenrechnen, kommt schnell ein Betrag in Höhe von 1.500,00 € zusammen, welcher Ihnen vorenthalten wird.
Zu den Tricks der Versicherungen hat das AG Coburg festgestellt:
"Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, dass allgemeine Schadensersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten eines Unfallgeschädigten negiert werden." (AG Coburg vom 14.7.2017 – 15 C 696/17)
Weiter hat das OLG Frankfurt festgestellt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)
Zu den Tricks der Versicherungen sind zahlreiche Artikel in den vergangenen Jahren erschienen:
Focus
Kfz-Versicheurngen tricksen mit Gutachten
https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/haftpflicht_aid_133712.html
PlusMinus
Schadenregulierung - Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/kfz-schadenregulierung-100.html
Stiftung Warentest:
Schadensabwicklung nach Autounfall: So tricksen die Versicherer
https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/
WELT
Wie Versicherungen ihre Kosten kürzen
https://www.welt.de/welt_print/article2314469/Wie-Versicherungen-ihre-Kosten-kuerzen.html